1. Erklärungen der Eigentümer/Eigentümer
1.1 Erklärungen des Eigentümers über seinen Geschäfts- und Mehrwertsteuerstatus und den Mehrwertsteuerstatus des Schiffes
1.1.1 Dieser Verkauf ist / steht nicht im Zusammenhang mit dem Geschäft, dem Handel oder dem Beruf des Eigentümers
1.1.2 Das Schiff ist / ist in der EU nicht mehrwertsteuerpflichtig.
1.1.3 Der Verkaufspreis ist / ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.
1.2 Der Eigner erklärt, dass die in der Beschreibung des Schiffes auf Seite 1 dieses Vertrages und in diesem Absatz 1 (und seinen Unterabschnitten) dargelegten Tatsachen wahr sind und dass er der einzige rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer des Schiffes ist und absolut berechtigt ist, seinen Anteil an dem Schiff zu übertragen, vorbehaltlich der Zustimmung eines Miteigentümers, Hypothekengläubigers oder Finanzier, dessen Einzelheiten und Identität oben offengelegt wurden. Darüber hinaus versteht er, dass sich der Makler auf die Richtigkeit der in diesem Absatz 1 genannten Fakten und Angelegenheiten verlässt und dass die Richtigkeit der von ihm dem Makler zur Verfügung gestellten Informationen einen wesentlichen Teil der Gegenleistung für diese Vereinbarung darstellt.
1.2.1 Erklärungen des Eigentümers hinsichtlich der Richtigkeit von Angaben
1.2.1.1 Der Eigner weist hiermit den Makler an, als sein Vertreter für den Verkauf des Schiffes zu fungieren, und erklärt, dass nach seinem besten Wissen und Gewissen die beigefügten oder anderweitig vom Eigner unterzeichneten oder gelieferten Angaben korrekt sind und alle bekannten Mängel offengelegt wurden.
1.2.1.2 Der Eigner akzeptiert, dass der Makler alle in Bezug auf das Schiff gemachten Angaben mit einem Haftungsausschluss in folgender oder ähnlicher Form qualifiziert: –
“Bei dieser Transaktion handeln wir nur als Makler. Wir sind darüber informiert, dass dieser Verkauf in Verbindung mit dem Geschäft, dem Handel oder dem Beruf des Eigentümers steht/nicht steht. Obwohl bei der Vorbereitung dieser Angaben jede Sorgfalt angewendet wurde, kann die Richtigkeit dieser Angaben nicht garantiert werden. Die Angaben sind nur als Leitfaden gedacht und stellen keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben dar.
die Dauer eines jeden Kontakts. Einem potentiellen Käufer wird dringend empfohlen, die Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls das Schiff vollständig zu besichtigen und zu inspizieren, zu testen und zu öffnen”.
1.3 Der Eigner erklärt sich bereit, den Makler von allen Ansprüchen oder Haftungen (einschließlich der Kosten für die Verteidigung gegen solche Ansprüche oder den Widerstand gegen eine solche Haftung) von Dritten freizustellen, falls sich eine der vom oder im Namen des Eigners bereitgestellten Informationen, die Gegenstand dieser Erklärungen sind, als unrichtig oder irreführend erweisen sollte.
2. Vereinbarung zum Verkauf
2.1 Der Eigentümer erklärt sich bereit, zum Angebotspreis zu verkaufen oder angemessen über einen Kaufvertrag zu verhandeln und diesen abzuschließen und zu erfüllen, sobald der Makler einen kaufwilligen Käufer gefunden hat. Die beabsichtigte Form einer solchen Vereinbarung, vorbehaltlich der Verhandlungen mit dem Käufer, ist die Standardformular-Vereinbarung für den Kauf und Verkauf eines gebrauchten Schiffes.
3. Maklerprovision.
3.1 Wenn ein Verkauf des Schiffes an einen Käufer (oder seinen Bevollmächtigten oder Agenten) abgeschlossen wird, der während der Gültigkeit dieser Vereinbarung durch den Makler eingeführt wurde und und/oder mit dem der Makler Verhandlungen in Bezug auf das Schiff geführt hat, dann zahlt der Eigentümer dem Makler eine Provision auf den vom Käufer tatsächlich gezahlten Preis zu den in Abschnitt 3.2 unten aufgeführten Sätzen. Diese Provision ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Verkauf während der Laufzeit dieser Vereinbarung oder innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Vereinbarung erfolgt.
3.2 Kommissionssätze
Die vom Eigner an den Makler zu zahlende Provision beträgt 8 % plus MwSt. (Mindestgebühr von £ 500 plus MwSt.), die auf den Nettoverkaufspreis des Schiffes berechnet wird. Der Makler ist zusätzlich und wo anwendbar berechtigt, die Mehrwertsteuer auf jede verdiente Provision zu dem dann im betreffenden Gebiet geltenden Satz in Rechnung zu stellen und zurückzufordern
3.3 Wenn der Makler einen potenziellen Käufer für das Schiff vorstellt, hat der Makler Anspruch auf die Hälfte der vereinbarten Provision auf den vereinbarten Preis, wenn
3.3.1 Der Käufer ist mit seiner Verpflichtung zum Abschluss des Kaufs in Verzug, wenn eine von ihm geleistete Anzahlung verwirkt wird; oder
3.3.2 Ein Verkauf fällt nach der Besichtigung durch, und der Eigentümer ist nicht bereit, den Preis oder eine analoge Klausel in einer anderen Vertragsform zu mindern, wenn Mängel am Schiff oder Mängel im Inventar bei der Besichtigung festgestellt werden, die der Eigentümer dem Käufer zuvor nicht mitgeteilt hat.
3.4 Wenn der Makler einen potenziellen Käufer für das Schiff vorstellt, der bereit, willens und in der Lage ist, den Kauf entweder zum geforderten Preis oder (wenn der Preis mit Zustimmung des Eigentümers neu verhandelt wurde) zu einem neu verhandelten Preis abzuschließen, der Eigentümer sich jedoch weigert, den Verkauf des Schiffes in einer angemessenen Zeit oder Weise oder überhaupt durchzuführen, hat der Makler Anspruch auf seine volle Provision auf den geforderten oder neu verhandelten Preis, je nach Fall.
4. Einbehaltung der Provision und der ausstehenden Gebühren durch den Makler
4.1 Nach Abschluss einer Verkaufsvereinbarung kann der Makler Provision und Mehrwertsteuer vom Verkaufserlös und allen anderen angemessenen ausstehenden Gebühren abziehen.
4.2 Wenn der Broker gemäß Abschnitt 3.3 Anspruch auf die Hälfte der Provision hat, kann der Broker Provision und Mehrwertsteuer vom Verkaufserlös abziehen.
5. Kundengelder und Verkaufserlöse
5.1 Der Broker erhält und hält alle Einlagen oder Kaufgelder auf einem bestimmten Kundenkonto.
Die Grundlage und die Kapazität, in der diese Gelder gehalten werden, werden in Übereinstimmung mit dem Vertragsinstrument, unter dem sie bezahlt wurden, bestimmt, das normalerweise als Vertreter des Eigentümers fungiert. Der Eigentümer autorisiert und weist den Makler hiermit an, den Nettoerlös eines jeden Verkaufs in Übereinstimmung mit dem eingetragenen Eigentum des Schiffes oder gemäß den Anweisungen aller Parteien des Eigentums innerhalb von 10 Tagen nach Fertigstellung und Lieferung des Schiffes an den Käufer zu verteilen.
6. Einziger Maklervertrag
6.1 Der Verkauf von Idealbooten hat das alleinige Recht, das Boot zu vermarkten.
7. Versicherung
7.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestätigt der Eigner, dass das Schiff gegen die üblichen Gefahren auf See und gegen Risiken Dritter versichert ist und bis zum Abschluss eines Verkaufs versichert bleibt, und dass diese Versicherung alle Besichtigungs- und
Verkaufsvereinbarungen, einschließlich des Ausrutschens für die Besichtigung und der Probefahrt auf See. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Eigner auch für die Reinigung, Wartung, das Anlegen, die Lagerung und die Sicherheit des Schiffes bis zum Verkauf verantwortlich.
8. Zugang zur Ansicht und Schlüssel zur Verfügung
8.1 Der Eigner gibt dem betreffenden Anlege- oder Yachthafenbetreiber schriftliche Anweisungen, um dem Makler jederzeit den Zugang zum Schiff zu ermöglichen, und stellt zu diesem Zweck Schlüssel zur Verfügung. Gegebenenfalls können diese Anweisungen in dem Standardformular des Maklers erteilt werden.
9. Einreichung von Angeboten
9.1 Der Makler verpflichtet sich, dem Eigner jedes für das Schiff erhaltene Angebot unverzüglich zu unterbreiten, unabhängig davon, ob dieses Angebot zum Angebotspreis oder auf einem Niveau erfolgt, von dem der Makler weiß, dass es für den Eigner nicht akzeptabel ist.
10. Mindestfrist und Kündigung durch Kündigung.
10.1 Diese Vereinbarung gilt für einen Mindestzeitraum von 6 Monaten (es sei denn, das Schiff wird verkauft oder die Vereinbarung wird gekündigt oder vereitelt).
10.2 Bleibt das Schiff 5 Monate nach dem Datum dieser Vereinbarung unverkauft, kann jede Partei diese Vereinbarung durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
10.3 Die Beendigung dieser Vereinbarung berührt nicht das Recht des Brokers auf Provisionszahlung im Falle eines Verkaufs an einen Käufer, der vom Broker eingeführt wurde oder mit dem der Broker während der Laufzeit dieser Vereinbarung Verhandlungen in der Währung dieser Vereinbarung gemäß Klausel 3.1 geführt hat.
11. Beendigung bei Insolvenz einer der Parteien
11.1 Diese Vereinbarung endet automatisch, wenn eine der Parteien zahlungsunfähig wird oder ein formelles Insolvenzverfahren oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern durchläuft.
12. Lagergebühren, während Ihr Boot bei Ideal Boat Sales vor Ort ist
12.1 Für alle Schiffe, die sich in der Vermittlung befinden, wird eine Vermittlungsmiete erhoben,
Jet-Skier und Tender £5.00 pro Woche
Boote unter 20 Fuß £6,95 pro Woche
Boote bis zu 30 Fuß £7,95 pro Woche
Boote von 30ft bis 39ft £9.50 pro Woche
Boote 40ft plus £15.00 pro Woche
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Lagergebühren vom 1. März bis zum 31. Oktober gelten. Für die Wintermonate werden unterschiedliche Lagertarife berechnet.
Während des Verkaufs von Booten sind die Eigentümer für die Wartung und Instandhaltung verantwortlich, aber ein idealer Bootsverkauf bietet sehr wettbewerbsfähige Preise. Bitte fordern Sie ein Angebot an.
13. Recht und Gerichtsbarkeit
13.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von England und Wales und wird durch dieses geregelt. Alle Streitigkeiten werden der Rechtsprechung des englischen High Court vorgelegt.